Beförderungsvertrag & Beförderungsbedingungen

Beförderungsvertrag 

Dieser Beförderungsvertrag mit seinen Beförderungsbedingungen ist wirksam, sobald Sie einen von getUp! vermittelten Gleitschirm-Tandem-Flug antreten. 

Die anwesende ausführende Pilotin/ der ausführende Pilot (nachfolgend Pilot) verpflichtet sich als Luftfrachtführer/in, Sie als Passagier/in (nachfolgend Passagier) im doppelsitzigen Gleitschirm zu befördern, wenn die u. g. Beförderungsbedingungen erfüllt sind.

Beförderungsbedingungen

  1. Die sichere Durchführung des Passagierflugs mit dem Gleitschirm erfordert vom Passagier eine genaue Befolgung der Anweisungen des Piloten zu den Startvorbereitungen, dem Start selbst, dem Flug und der Landung. Diese werden dem Passagier im Rahmen einer Einweisung vor dem Flug bekannt gegeben
     
  2. Der Passagier versichert seelisch und körperlich gesund, normal sportlich und agil zu sein, keine Gleichgewichtsstörungen zu haben und sich den Belastungen eines Tandemfluges (inkl. Start- und Landevorgang) gewachsen zu fühlen
     
  3. Des Weiteren versichert der Passagier mindestens 1,45m groß zu sein und zwischen 45 und 95kg zu wiegen (ohne Kleidung). Abhängig von Wetterfaktoren kann nicht immer der gesamte Gewichtsbereich genutzt werden. Der Pilot entscheidet über mögliche Einschränkungen vor Ort
     
  4. Ein erhöhtes Unfallrisiko besteht insbesondere bei Start und Landung. Der Pilot muss sich in diesen Phasen besonders darauf verlassen können, dass der Passagier die erforderlichen Abläufe und Bewegungen so ausführt, wie sie in der Einweisung erläutert wurden, bzw. wie sie vom Piloten angewiesen werden
     
  5. Es muss dem Passagier bewusst sein, dass ein Fehlverhalten zu Unfällen mit schweren Körperschäden führen kann. Fehlverhalten ist insbesondere
    • beim Start das Beenden des Startlaufs vor dem Abheben
    • das Einnehmen einer sitzenden Haltung bevor der Pilot dies anweist
    • im Flug ein Verhalten, das den Piloten in grober Weise von der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Luftfahrzeugführer ablenkt
    • bei der Landung nicht die Lauf- oder Sitzposition einzunehmen, die der Pilot für eine sichere Landung anweist
       
  6. Der Pilot ist verpflichtet, den vereinbarten Passagierflug abzusagen:
    • wenn die Wetterbedingungen nicht sicher genug sind, um den Flug ordnungsgemäß durchzuführen,
    • er begründete Zweifel daran hat, dass der Passagier den Anforderungen des Fluges sicher gewachsen ist, bzw. den Anweisungen folgen wird,
    • er feststellt, dass ein technischer Mangel der Ausrüstung - auch der persönlichen Ausrüstung des Passagiers - eine sichere Durchführung des Fluges entgegensteht
       
  7. Der Passagier ist verpflichtet, den vereinbarten Passagierflug nicht anzutreten, wenn er
    • unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder unter dem Einfluss von betäubenden, bewusstseinsverändernden oder aufputschenden Medikamenten,
    • die unter 1. genannte Einweisung nicht erhalten oder diese nicht verstanden hat
       
  8. Die bestehende Passagier-Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers bzw. des Halters deckt die Haftung auf Schadensersatz wegen der Tötung, der Körperverletzung oder der Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes durch einen Unfall im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§§ 44 ff Luftverkehrsgesetz). Soweit rechtlich zulässig, entbindet der Passagier den/die Luftfrachtführer und seine Leute sowie den Halter von jeglicher Haftung, die über bestehende Versicherungen hinausgeht
     
  9. Alle mitgeführten Gegenstände, wie z. B. Kamera, Mobiltelefon, Brille, unterliegen ausschließlich der Obhut des Passagiers

Eiverständnis bei minderjährigen Passagieren

Flügen mit Minderjährigen muss mindestes eine Sorgeberechtigte Person zustimmen.

Dafür bitte das Dokument herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und zum Flug mitbringen. Die sorgeberechtigte Person muss während des Fluges anwesend sein.

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